Philosophie in der islamischen Welt, 19. und 20. Jahrhundert
Abstract
Die osmanische Gesellschaft kann als eine patriarchale Gesellschaft im traditionellen Sinne angesehen werden, in der ethnische bzw. religiöse Gruppierungen nach ihren jeweils eigenen kommunalen oder religiösen Rechten regiert wurden. Die muslimische Mehrheit der Bevölkerung stand unter Scharia-Rechtsprechung, welche den Frauen zwar einige Rechte garantierte, ohne sie jedoch als den Männern gleichgestellt anzusehen. Die im islamischen Recht verankerte Polygynie erlaubte es Männern, bis zu vier Frauen zu ehelichen. Männer waren auch durch die Möglichkeit der Verstoßung der Frau privilegiert, während die Rechte der Frauen in Heirat und Scheidung limitiert waren.
URI
http://hdl.handle.net/20.500.12627/180430https://schwabe.ch/anke-von-kuegelgen-19.-und-20.-jahrhundert-978-3-7965-2839-2
Collections
- Kitapta Bölüm [13988]